Mit Hilfe intelligenter Technologie in schwierigen Zeiten Klimaschutzziele erreichen

Kurze Rückschau: Klimaschutz ist für die Bundesrepublik verbindlich definiert. Am 12. Dezember 2019 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit sind die Sektorziele eines Klimaschutzplans mit Jahresemissionsmengen für die relevanten Sektoren wie Energie, Industrie, Verkehr usw. vorgegeben.

Umweltgerechte politische Konstellation

Viele Bundesbürger, denen der Klimaschutz am Herzen liegt, werden in diesem Zusammenhang die Regierungsbildung Ende des Jahres 2021 begrüßt haben: Drei Parteien taten sich zusammen und setzten rund um Klimaschutzfragen einen deutlichen Akzent: Bündnis 90/Die Grüne übernahm die klimarelevanten Ministerien „Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“ durch Steffi Lemke sowie „Wirtschaft und Klimaschutz“ durch Robert Habeck.

96 Tonnen CO2 im Gebäudebereich erfordern Sofortprogramm

Für die sichere Umsetzung des Klimaschutzgesetzes schien also vieles richtig zu laufen. Spätestens Mitte des Jahres 2023 zeigte sich jedoch, wie schwierig die Einhaltung der definierten Jahresemissionsmengen im Einzelnen ist. Der vom Umweltbundesamt (UBA) koordinierte „Projektionsbericht 2023“ der Bundesregierung von August 2023 ergab, dass ohne zusätzliche Maßnahmen das Erreichen der verbindlichen Klimaschutzziele gefährdet ist: In den Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude wurden die Vorgaben deutlich überschritten. Im Gebäudebereich beispielsweise wurden 96 Mio. Tonnen CO2 zu viel emittiert. – Eigentlich „kein Beinbruch“ – hatten die Macher des Klimaschutzgesetzes doch bereits vorhergesehen, dass in einzelnen Jahren Emissionsmengen-Begrenzungen überschritten werden. Deshalb sieht das Gesetz (§ 8 des KSG) vor, in solchen Fällen mittels Sofortprogrammen die kurzfristige Verbesserung der Emissionsbilanz zu bewirken.

Entwicklung der gesamten Treibhausgasemissionen nach Quellbereichen

Laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) werden die Ziele für die Jahre 2041 bis 2045 im Jahr 2034 festgelegt. Im Jahr 2045 muss Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Bild und Bildunterbeschreibung: Umweltbundesamt

Heißer Herbst: Klimaschutz-Politik kommt aus dem Tritt

Die Regierung reagierte per Gesetzesinitiative und hatte sich bereits um die Finanzierung der notwendigen Sofortprogramme bemüht. Dazu hatten die Regierungsspitzen im Rahmen des „Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021“ einen sogenannten „Klima- und Transformationsfonds“ mit Geld aufgestellt, das nicht im regulären Haushalt verbucht werden und sich aus nicht abgerufenen „Corona-Krediten“ speisen sollte.

Im November 2023 kam per „Doppel-Schlag“ alles anders als geplant: Zunächst wurden am 15.11.2023 die Finanzierungs-Lösung und die dabei geplanten Kreditumschichtungen vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt.

Die Bundesregierung war gezwungen, eine neue Einigung für den Haushalt 2024 zu erzielen. Das am 13. Dezember 2023 präsentierte Ergebnis ergab für den Klima- und Transformationsfonds eine deutliche Etatverringerung in den nächsten Jahren um ca. ein Viertel bzw. um 45 Milliarden Euro.

Und zuvor – am 30.11.2023 – hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klimaschutzpolitik der Regierung bereits als in Teilen rechtswidrig eingestuft. Die von der Regierung vorgelegten Maßnahmen und Programm seien unzureichend, um die deutlich gewordene Klimaschutz-Lücke schließen zu können.

Einigung zum Haushalt 2024 am 13. Dezember 2023

Bundeskanzler Scholz erklärt die Eckdaten des neubeschlossenen Haushalts vor der Presse. Bild: Bundesregierung / Kugler

Entscheidungs-Notstand überbrücken mit intelligenter Technologie

Damit droht für den Klimaschutz kostbare Zeit zu verstreichen. Es besteht Unsicherheit mit Blick auf die Möglichkeit der Finanzierung konkreter, dringend notwendiger energetischer Sanierungen beispielsweise von Bestandsobjekten im Gewerbeimmobilienbereich. Hier sind trotz steigender Preise im Bausektor mittel- bis langfristig kostspielige Sanierungen im Bereich der Gebäudehüllen vorzunehmen – an der Fassade, der Dämmung sowie an Außentüren und Fenstern.

Wie können Immobilienprofis angesichts des gegenwärtigen Entscheidungs-Notstands dennoch schnell initiativ werden? Ist es möglich, kurzfristig auf der Basis des aktuellen Zustands der Gebäude deutlich Energie und CO2 einzusparen?

Zeit gewinnen mit cloudbasierten digitalen Lösungen aus der Priva Digital Services-Suite

Es konnte anhand zahlreicher gewerblicher Immobilien gezeigt werden, wie beispielsweise mit intelligenten Gebäudemanagement-Systemen wie ecoBuilding von Priva kurzfristig Energieeffizienz und Komfort in Gebäuden optimiert werden kann, ohne dass im ersten Schritt bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen.

Der Cloud-gestützte Service kann auf bestehende Gebäudeleittechnik aufgesetzt werden und dabei beispielsweise bereits installierte Sensoren nutzen. ecoBuilding erweitert die Gebäudeautomations-Lösung mit Hilfe von Algorithmen und mit Maschinen-Lernen, um Muster im Energieverbrauch zu erkennen und daran ansetzend den Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent zu minimieren und entsprechend CO2-Emissionen zu reduzieren.

Nebeneffekt: ecoBuilding erstellt detaillierte Dokumentationen über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen eines Gebäudes. Die damit erhobenen Daten können die Basis für eine bessere Planung zukünftiger baulicher Verbesserungen gewerblicher Gebäude liefern. Damit können kostspielige Fehlinvestitionen von vornherein ausgeschlossen werden.

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Unsplash: Sean Pollock