Betriebsarzt? Was leistet er für die Priva Mitarbeiter?

Betriebsarzt

Im Rahmen der Professionalisierung der Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Priva schon vor Jahren Mitglied im „Werksarztzentrum Krefeld e.V.“ geworden. Die Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitgliedsfirmen des Vereins, die aus unterschiedlichen Branchen in Krefeld und Umgebung kommen, erfolgt durch den Betriebsarzt.

Es handelt sich um Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin welche Maßnahmen zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen (Prävention) bzw. deren Früherkennung durchführen. Im Unterschied zu vielen anderen Arztgruppen benötigen Betriebsärzte auch immer ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse, um so die gesundheitlichen Risken und entsprechende Präventionsmaßnahmen richtig beurteilen zu können. Dazu haben wir am Anfang unserer Kooperation in einem ausführlichen gegenseitigen Kennenlernen unser Unternehmen und unsere Arbeitsprozesse vorgestellt.

Unser Betriebsarzt ist in erster Linie Berater, in gutem und vertrauensvollem Kontakt mit Priva als Arbeitgeber und unseren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern. Um guten Kontakt unserer Mitarbeiter/-innen zum Werksarzt, gleich zu Beginn der Beschäftigung bei Priva zu initiieren, besucht jede(r) neue Mitarbeiterin/Mitarbeiter den Werkarzt für eine Einstellungsuntersuchung.

Diese dient grundsätzlich dazu, die körperliche Eignung neuer Mitarbeiter für die angestrebte Aufgabe zu bestätigen. Da es für die kaufmännischen und technischen Arbeitsplätze bei Priva eigentlich keine ungewöhnlichen Anforderungen an die körperlichen Fähigkeiten gibt ist dies eine Formalie im Rahmen der Anstellung bei Priva. Wichtig ist uns allerdings, dass auf diese Weise der persönliche Kontakt der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters zum Werksarztzentrum hergestellt wird. Dies soll möglich Hürden senken, sich im Falle einer arbeitsmedizinischen Frage direkt an das Werksarztzentrum zu wenden. Alles, was der Betriebsarzt den Mitarbeitern zu Kenntnis gibt, ist vertraulich und nur für diese bestimmt. Wie jeder Arzt unterliegt selbstverständlich auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.

Es ist nicht Aufgabe des Betriebsarztes, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Dafür wäre der medizinische Dienst der Krankenkasse zuständig. Etwas anderes ist es, wenn die Vermutung vorläge, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist und seine eigene Sicherheit und die der Kolleginnen/Kollegen gefährdet. Dies könnte beispielsweise bei Suchtkrankheiten der Fall sein. In dem Fall kann eine betriebsärztliche Untersuchung vom Arbeitgeber angeordnet werden. Betriebsärzte dürfen auch keine kassenärztlichen Leistungen anbieten, wie zum Beispiel das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, regelmäßige Behandlungen oder das Verschreiben von rezeptpflichtigen Medikamenten.

Zu den von Priva in Anspruch genommenen Leistungen des Werksarztzentrum Krefeld e.V. gehören:

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Impfungen
  • Untersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (Sehtest)
  • Beteiligung am betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM)

Außerdem werden wir in den folgenden Bereichen der Arbeitssicherheit fachlich unterstützt:

  • Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft
  • Beratung in ärztlichen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Informationen zu ergonomischen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsablauf und der Gestaltung der Arbeitsplätze wie z.B. bei Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Empfehlungen bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln wie z.B. Hautpflegemittel, Unterstützung bei Fragen von Gehörschutz etc.